Sie haben eine Immobilie, eine Wohnung in Ihrem Haus oder ein Zimmer, das Sie gerne zur Vermietung an Touristen anbieten möchten? Sie wissen aber nicht, wie "das Ganze funktioniert" und was notwendig ist, um Ihr Angebot erfolgreich an den Gast zu bringen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Vermieten von Wohnungen, Zimmern und Häusern.
Von der Vermarktung über IRS18, unserer Chiemgau Karte bis hin zur Kurbeitrags- und Fremdenverkehrssatzung finden hier alle relevanten Infos.
Sie sind bereits Vermieter und suchen nur nach einer speziellen Information?
Dann werden Sie hier sicher auch fündig!
Der IRS - Region 18 e.V. ist ein Zusammenschluss von sieben Tourismusverbänden und Organisationen in der Planungsregion 18 (Südost-Oberbayern). Zweck des Vereins ist die Förderung des Tourismus, insbesondere die Entwicklung und das Betreiben eines elektronischen Informations- und Reservierungssystems (IRS). Dadurch hat jeder Gastgeber die Möglichkeit, seinen Betrieb im Internet präsentieren zu können. Diese Art "Grundversorgung" bietet gerade für kleine Betriebe und Privatvermieter effiziente und kostengünstige Möglichkeiten des Onlinevertriebs.
Für Gastgeber ist die Nutzung des IRS18 und die damit verbundene Darstellung auf den verschiedenen Buchungsportalen kostenfrei. Einzig im Erfolgsfall, das heißt bei einer Buchung, fällt eine Provision in Höhe von 3% plus MwSt. an. Die Abrechnung der Provision erfolgt monatlich. Höhere Provisionen der verschiedenen Portale werden durch Aufschläge auf den Preis, den der Gast zahlt, ausgeglichen. Für den Gastgeber bleibt es bei den 3%.
Mit der Chiemgau Karte können Ihre Gäste viele Ausflugsziele und Attraktionen in der Region - begrenzt auf einmal je angefangener Woche - kostenfrei nutzen. Damit ist die Chiemgau Karte ein echter Mehrwert für Ihren Gast und sicher ein Buchungskriterium.
Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite der Chiemgau Karte.
Sie sind Vermieter in Inzell und möchten Ihren Gästen die Chiemgau Karte anbieten?
Melden Sie sich gerne bei Frau Renate Mayer!
Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeindeverwaltung Inzell eine Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages sowie eine Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages.
Der Kurbeitrag ist für den Gastgeber ein durchlaufender Posten. Der Gastgeber schlägt den Kurbeitrag auf den Zimmerpreis auf und der Gast zahlt ihn. Den Fremdenverkehrsbeitrag muss der Gastgeber aufgrund der Gewinnerzielung aus einem touristischen Angebot an die Gemeinde zahlen.
Die Details können Sie in den Satzungen und Merkblättern nachlesen.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Renate Mayer gerne zur Verfügung!